INHALTSVERZEICHNIS
- Neue Einstellung für Vertragspositionen der Abrechnungsart „Zeitäquivalent“
- Erweiterung der Einsatzzeitübersicht für Einsatzzeitverträge der Art Zeitäquivalent
- Terminver- und Terminzurückverbuchung von zeitäquivalenten Leistungen
- Anwendungsfälle
- Mischung aus Preis-&-Faktor-Leistungen und zeitäquivalenten Leistungen ohne weitere Differenzierung
- Mischung mit Leistungsarten im Vertrag, aber ohne Leistungsartdefinition in den Leistungen
- Mischung ohne Leistungsarten im Vertrag, aber mit Leistungsartdefinition in den Leistungen
- Mischung mit Leistungsarten im Vertrag und Leistungsartdefinitionen in den Leistungen
- Mischung mit Leistungsarten und Leistungskennzeichen
- Anwendungsfälle
- Änderungen, Einschränkungen und Besonderheiten
Die Abrechnung in sOne Desktop und sOne Web wird um die zeitäquivalente Leistungserfassung (zeitbasierte Leistungen) erweitert. Mit dieser Funktion können Leistungen, die als zeitäquivalent gekennzeichnet und einer Untersuchung zugeordnet sind, abgerechnet werden. Wird ein Untersuchungstermin mit einer passenden Vertragskonstellation angelegt, ordnet das System alle aktivierten zeitbasierten Leistungen automatisch dem richtigen Einsatzzeitenvertrag zu. Dabei werden weiterhin die bestehenden Regeln zur Leistungszuordnung berücksichtigt, zum Beispiel Leistungsarten sowie Leistungskennzeichen wie fakultativ, obligatorisch oder pauschal.
Es wird nach zwei Abrechnungsarten unterschieden:
- Zeitäquivalente Leistungen: werden primär einem Einsatzzeitenvertrag zugeordnet.
- Preis-&-Faktor-Leistungen: werden primär einem Bilanzierungsvertrag zugeordnet.
Wenn eine eindeutige Zuordnung aufgrund fehlender oder widersprüchlicher Regelwerke nicht möglich ist, verbleibt die Leistung ohne Vertrag direkt im Termin.
Neue Einstellung für Vertragspositionen der Abrechnungsart „Zeitäquivalent“
Im FullClient sowie in sOne Web steht eine neue systemweite und mandantenspezifische Einstellung zur Verfügung.
Mit dieser Einstellung kann gesteuert werden, wie Vertragspositionen der Abrechnungsart „Zeitäquivalent“ konfiguriert und verarbeitet werden.

Einstellung auf Mandantenebene
Dadurch ist es möglich, für einzelne Mandanten abweichende Konfigurationen festzulegen.

Anpassung der Zeitberechnung auf „Zeitäquivalent“ in Vertragsposition
Bei Einsatzzeitenverträgen kann abhängig von der vorgenommenen Einstellung die Zeitberechnung auf „Zeitäquivalent“ festgelegt werden. Wird diese Option ausgewählt, stehen zusätzliche Konfigurationsmöglichkeiten zur Verfügung. In diesem Fall kann die Vertragsposition als
- obligatorisch
- fakultativ
- pauschal
gekennzeichnet werden.
Zusätzlich kann bei Bedarf eine Leistungsart hinterlegt werden.


Erweiterung der Einsatzzeitübersicht für Einsatzzeitverträge der Art Zeitäquivalent
Die Zuordnung erfolgt automatisch zum korrekten Vertrag unter Berücksichtigung der bestehenden Leistungszuordnungslogiken. Für Einsatzzeitenverträge „Zeitäquivalent“ steht eine neue Erweiterung „aus Leistungen“ zur Verfügung (Informationsbox im Icon "Info").

Fügt man Leistungen hinzu, wird die Dauer auf Basis der Vertragssummer direkt errechnet und angezeigt:

Dabei werden Leistungen zunächst als Einsatzzeit vorgemerkt, ohne dass bereits eine echte Einsatzzeit erzeugt wird. Diese Vormerkung dient dazu, Änderungen während des laufenden Abrechnungsprozesses flexibel zu ermöglichen, zum Beispiel:
- Hinzufügen zusätzlicher Leistungen
- Ergänzen von Kosten
- Deaktivierung von Untersuchungen
- sonstige Anpassungen am Termin
Dadurch bleibt der Termin bis zur endgültigen Verbuchung flexibel bearbeitbar. Erst bei der Verbuchung des Termins werden daraus tatsächliche Einsatzzeiten erzeugt.


Terminver- und Terminzurückverbuchung von zeitäquivalenten Leistungen
Für Einsatzzeitenverträge mit der Abrechnungsart „Zeitäquivalent“ gelten zusätzliche fachliche Einschränkungen:
- Solange ein entsprechender Vertrag noch nicht verbucht ist, können ausschließlich Leistungen aus dem zugeordneten Leistungskatalog ergänzt werden.
- Diese Leistungen können sowohl untersuchungsspezifisch als auch untersuchungsunspezifisch hinterlegt werden.
- Bereits erzeugte Einsatzzeiten können eingesehen, jedoch nicht gelöscht werden.
Wird ein Termin zurück verbucht, werden die zuvor erzeugten Einsatzzeiten gelöscht und der Termin in seinen ursprünglichen Zustand zurückgesetzt. Dabei bleibt die Vertragszuordnung der Leistungen erhalten. Dies gilt auch für Leistungen, die zuvor manuell ergänzt wurden. Gelöscht wird ausschließlich die im Rahmen der Verbuchung erzeugte Einsatzzeit.
Anwendungsfälle
Mischung aus Preis-&-Faktor-Leistungen und zeitäquivalenten Leistungen ohne weitere Differenzierung
Wenn keine weiteren Unterscheidungen nach Leistungsarten oder Leistungskennzeichen hinterlegt sind, gilt:
- Zeitäquivalente Leistungen werden immer zuerst einem Einsatzzeitenvertrag zugeordnet.
- Preis-&-Faktor-Leistungen werden immer zuerst einem Bilanzierungsvertrag zugeordnet.
Mischung mit Leistungsarten im Vertrag, aber ohne Leistungsartdefinition in den Leistungen
Sind im Vertrag Leistungsarten hinterlegt, die Leistungen selbst enthalten jedoch keine Leistungsartdefinition, ist keine eindeutige Zuordnung möglich.
Ergebnis: Die Leistungen werden ohne Zuordnung im Termin abgelegt.
Mischung ohne Leistungsarten im Vertrag, aber mit Leistungsartdefinition in den Leistungen
Sind in den Verträgen keine Leistungsarten hinterlegt, die Leistungen selbst besitzen aber eine Leistungsartdefinition, greift weiterhin die Grundlogik:
- Zeitäquivalente Leistungen werden primär einem Einsatzzeitenvertrag zugeordnet.
- Preis-&-Faktor-Leistungen werden primär einem Bilanzierungsvertrag zugeordnet.
Mischung mit Leistungsarten im Vertrag und Leistungsartdefinitionen in den Leistungen
Sind sowohl in den Verträgen als auch in den Leistungen Leistungsarten gepflegt, erfolgt die Zuordnung vorrangig über die Leistungsart.
Dabei gilt:
- Preis-&-Faktor-Leistungen können in diesem Fall sowohl auf einem Bilanzierungsvertrag als auch auf einem zeitäquivalenten Einsatzzeitenvertrag landen.
In diesem Fall wird der Leistungspreis auf Basis des hinterlegten Stundensatzes des Einsatzzeitenvertrags in eine Dauer umgerechnet. - Zeitäquivalente Leistungen können ebenfalls auf einem Bilanzierungsvertrag landen.
Dort werden sie jedoch als 0-€-Position ausgewiesen, da für diese Leistungen kein abrechenbarer Preis hinterlegt werden kann.
Mischung mit Leistungsarten und Leistungskennzeichen
Wenn zusätzlich zu Leistungsarten auch Leistungskennzeichen wie fakultativ, obligatorisch oder pauschal gepflegt sind, erfolgt die Zuordnung in zwei Stufen:
- Primäre Zuordnung über die Leistungsart
- Sekundäre Zuordnung über das Leistungskennzeichen
Kann auch damit keine eindeutige Zuordnung erfolgen, wird die Leistung ohne Vertrag im Termin abgelegt.
Änderungen, Einschränkungen und Besonderheiten
Selbstzahler
Selbstzahler werden von dieser Abrechnungsform grundsätzlich nicht unterstützt, da hierfür keine vertragliche Abrechnungsgrundlage vorhanden ist.
Pauschalbetrag
Wird ein Pauschalbetrag gesetzt, werden die zuvor aus Untersuchungszuordnungen entstandenen vorgemerkten Einsatzzeiten entfernt bzw. nulliert. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall wieder über die bereits bestehenden Mechanismen.
Wichtig: Sobald ein Termin bereits verbucht wurde, ist das Setzen eines Pauschalbetrags nicht mehr möglich.
Zuordnen von Preis & Faktor-Leistungen zu zeitäquivalenten Verträgen
Es ist möglich, Leistungen der Abrechnungsart „Preis & Faktor“ einem Einsatzzeitenvertrag mit der Abrechnungsart „Zeitäquivalent“ zuzuordnen. Dies ist unabhängig davon möglich, ob der Leistung bereits ein Vertrag zugeordnet wurde oder ob noch keine Vertragszuordnung besteht. Zur Auswahl werden dabei nur Verträge angeboten, die
- im aktuellen Termin vorhanden sind und
- die Abrechnungsart „Zeitäquivalent“ besitzen.



Auf Basis der ermittelten Dauer werden anschließend automatisch der Nettobetrag und der Bruttobetrag berechnet.
Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des für die Leistung hinterlegten Mehrwertsteuersatzes.
Die auf diese Weise hinzugefügten oder umgebuchten Leistungen werden anschließend im zeitäquivalenten Vertrag entsprechend angezeigt.
Hinweis: Die Zuordnung von Preis-&-Faktor-Leistungen zu einem zeitäquivalenten Vertrag führt dazu, dass die Leistung für die weitere Verarbeitung in eine zeitbezogene Berechnungsgrundlage überführt wird. Die Preisermittlung erfolgt dabei über den hinterlegten Stundensatz des Vertrags.
Anpassungen in der Leistungsbearbeitung im Leistungskatalog von sOne Web
Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Preisermittlung wird die Darstellung der Leistungen im Leistungskatalog von sOne Web erweitert. Ziel ist es, dem Anwender bereits in der Übersicht anzuzeigen, auf welcher Grundlage eine Leistung abgerechnet wird. Die Darstellung der Leistungsübersicht erfolgt dabei dynamisch in Abhängigkeit von den im Leistungskatalog vorhandenen Abrechnungsarten.
Enthält der Leistungskatalog ausschließlich Leistungen mit der Abrechnungsart „Preis & Faktor“, bleibt die bisherige Darstellung der Leistungsübersicht grundsätzlich erhalten. Eine Ausnahme besteht darin, dass die bisherige Spalte „Einheit“ künftig entfällt.

Enthält der Leistungskatalog Leistungen der Abrechnungsarten
- „Preis & Faktor“ und „Zeitäquivalent“ oder
- ausschließlich „Zeitäquivalent“,
wird die Übersicht automatisch erweitert. In diesem Fall werden zusätzlich folgende Spalten eingeblendet:
- Abrechnungsart
Diese Spalte zeigt an, nach welcher Abrechnungslogik die jeweilige Leistung verarbeitet wird. - Dauer
Diese Spalte zeigt die für die Leistung hinterlegte Dauer an und ergänzt die Übersicht um die für die Abrechnung erforderliche Zeitangabe.
Dadurch sind alle wesentlichen Informationen für den Anwender unmittelbar in der Übersicht sichtbar.

Anpassung der Spalten in der Einsatzzeiterfassung und Einsatzzeitbearbeitung im FullClient
Ist die Einstellung „sPlattform lokal nutzen“ aktiviert, werden in der Einsatzzeiterfassung sowie in der Bearbeitung von Einsatzzeiten bestimmte Spalten standardmäßig ausgeblendet.
Dies betrifft die folgenden Spalten:
- Anzahl
- ohne MwSt.
- Exportiert
Durch das Ausblenden dieser Spalten wird die Ansicht an die geänderten fachlichen Anforderungen angepasst und die Darstellung übersichtlicher gestaltet.


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