Wenn Sie nicht nach GOÄ abrechnen wollen, sondern über einen Pauschalbetrag, dann haben Sie jetzt in der Leistungsübersicht
die Möglichkeit, einen Pauschalbetrag festzulegen. Wenn ein Pauschalbetrag festgelegt wird, dann werden alle Leistungen genullt und eine neue Pauschalbetrag-Leistung wird hinterlegt. Diese Anpassung kann, wenn gewünscht wieder zurückgesetzt werden, so dass alle Leistungen wieder auf den Originalpreis gesetzt werden.
Beispiel:
Öffnen Sie in einem Termin die Leistungsübersicht nachdem Sie eine Untersuchung durchgeführt haben:
1. Klicken Sie auf , um das Kontextmenü zu öffnen und dann auf "Pauschalbetrag festlegen".
2. Legen Sie dann einen Pauschapreis fest und bestätigen Sie mit :
3. Der Preis der Leistungen wird genullt und es wird die neue Leistung "Pauschalbetrag" mit dem festgelegten Preis hinterlegt:
4. Die anderen Leistungen können nun, wenn gewünscht, gelöscht werden. Die neue "Pauschalbetrag" Leistung kann nicht gelöscht werden, bei dem Versuch erscheint die folgende Meldung:
5. Klicken Sie auf , um das Kontextmenü zu öffnen und auf "Betrag zurücksetzen", damit die "Pauschalbetrag" Leistung wieder entfernt und die ursprünglichen Leistungspreise wiederhergestellt werden:
6. Der Betrag wurde zurückgesetzt:
7. Wenn Sie Schritt 5-6 nicht durchführen, sondern die Leistungen stattdessen mit dem Pauschalbetrag verbuchen, dann wird dieser dabei berücksichtigt:
8. Wenn verbucht wurde, können die Positionen danach nicht mehr angepasst werden:
9. Auf der Rechnung wird der Pauschalbetrag dann inklusive aller genullten Positionen angezeigt:
Interne ID: 12981
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